In eigener Sache

Werte Besucher, geschätzte Kolleginnen und Kollegen sowie Veranstalter,

zur sachlichen Einordnung meines Startverbots für die GLPberg-Saison 2025 möchte ich folgende persönliche Stellungnahme abgeben.

 

Seit meinem Beitritt zur GLPberg im Jahr 2018 habe ich – auch auf ausdrückliches Bitten der damaligen Leitung hin – gemeinsam mit weiteren Teilnehmern an einer strukturellen Reorganisation der Fahrergemeinschaft gearbeitet. Ziel war stets, die GLPberg transparent, fair und gemeinschaftlich weiterzuentwickeln.

Im Februar 2025 wurde ich zunächst aus dem internen Kommunikationskanal ausgeschlossen und erhielt anschließend ein Startverbot für die gesamte Saison, das auch den Veranstaltern mitgeteilt wurde.

Diese Maßnahmen erfolgten nicht im Konsens der gesamten Fahrergemeinschaft, sondern wurden von einzelnen Funktionsträgern ohne rechtzeitige Mitteilung an mich veranlasst.

Die Vorwürfe, ich hätte der Fahrergemeinschaft bewusst Schaden zugefügt, weise ich ausdrücklich zurück. In den acht Jahren meiner GLPberg-Mitgliedschaft lagen keinerlei Regelverstöße sowie kein unsportliches oder beleidigendes Verhalten meinerseits vor – ganz im Gegenteil.

Aus Anerkennung und Dankbarkeit für die gemeinsamen, kollegialen GLPberg-Jahre hatte ich die Namensrechte „GLPberg“ erworben, um diese der Fahrergemeinschaft nach dem Erwerb im Februar 2025 unentgeltlich zu übereignen und damit dauerhaft zu sichern.

Bis zur Meisterschaftsfeier 2026 hatte ich gehofft, dass sowohl die vergangene Sprachlosigkeit als auch die derzeitige Situation Anlass für eine sachliche Aufarbeitung und einen strukturierten Reorganisationsprozess bieten würden. Leider wurde jedoch ohne Beteiligung der Fahrergemeinschaft ein nicht eingetragener Verein gegründet, ohne dass mir dies in irgendeiner Form mitgeteilt wurde. Diese bewusst nicht kommunizierte Tatsache veranlasste mich, dem Vorstand des neuen Vereins die Nutzung des Namens „GLPberg“ zu untersagen.

Mein Ziel war und ist immer noch der Erhalt der GLPberg-Fahrergemeinschaft in einer demokratisch legitimierten Form eines eingetragenen Vereins: GLPberg FahrerGemeinschaft e.V.

In diesem Rahmen wäre wieder eine grundsätzliche Mitbestimmung aller Fahrerinnen und Fahrer sowie die Ernennung eines Sprechers möglich.

Mein Angebot bleibt unverändert: die Gründung einer „GLPberg-Fahrergemeinschaft e.V.“ mit klar gesetzlich verankerten Entscheidungsmechanismen – und keine „Notlösung“ eines nicht eingetragenen Vereins mit vermutlicher Entscheidungsfokussierung auf einen dreiköpfigen Vorstand.

Für einen sachlichen und konstruktiven Dialog zur Nutzung der Namensrechte stehe ich nach einer öffentlichen, nachvollziehbaren Klärung sehr gerne zur Verfügung. Der neue Verein hat jedoch weitere Mitglieder aus seinen aktuellen Kommunikationsstrukturen, z. B. seinen beiden WhatsApp-Gruppen, ohne Rückkopplung durch die frühere Fahrergemeinschaft ausgeschlossen, was höchstwahrscheinlich nicht zur Verbesserung der demokratischen Strukturen des neuen GLP-Vereins beigetragen hat.

In jedem Fall wünsche ich dem neuen GLP Motorsport Verein für die Zukunft alles wirklich Gute.

Sollte sich doch noch eine neue Gründungsversammlung dazu bereit erklären, einen – wie von vielen früheren Motorsportlern gewünschten – eingetragenen Verein „GLPberg FahrerGemeinschaft e.V.“ ins Leben zu rufen, werde ich sehr gerne bereit sein, dieser GLPberg FahrerGemeinschaft e.V. umgehend die Namensrechte zur Verfügung zu stellen. Stefan von Rhein-Morbe

 

Ghosting in WhatsApp-Gruppen – eine kurze, sozialwissenschaftliche Betrachtung

 

Mich hat die Situation beschäftigt, durch was Menschen in "digitalen" Gruppen plötzlich ausgegrenzt werden. 

Anlass waren Beobachtungen in WhatsApp-Gruppen, in denen Mitglieder ohne Erklärung faktisch ausgeschlossen wurden und werden, wie z. B. im aktuell neu gegründeten GLP Motorsport Verein. Ziel dieser Analyse ist es, das Phänomen zu verstehen, seine Wirkungen zu beleuchten und mögliche Standards für den respektvollen Umgang in Gemeinschaften zu diskutieren.

Was ist Ghosting in Gruppen?

Ghosting beschreibt oft unbegründetes oder nicht erklärtes Entfernen von Personen aus einem sozialen Zusammenhang, ohne dass darüber kommuniziert wird.

Auf Gruppen bezogen bedeutet dies nicht nur einen Kontaktabbruch, sondern ein unsichtbares Entfernen, das die ausgeschlossene Person häufig stark belastet.

Psychologisch wird Ghosting häufig als belastend erlebt: Betroffene reagieren mit Irritation, Selbstzweifeln oder dem Versuch, eigene Handlungen zu hinterfragen.

Da kein Abschluss erfolgt, bleibt die Situation offen und wirkt nach Ansicht vieler belastender als ein klar benannter Konflikt.

Langfristig kann dies zu zurückhaltendem Verhalten, Vertrauensverlust und innerer Distanzierung gegenüber der Gruppe führen.

Auswirkungen auf die verbleibende Gruppe

Auch Mitglieder, die bleiben, sind betroffen: Austausch wird vorsichtiger, Meinungsvielfalt kann sinken, und Entscheidungen wirken unklar oder schwer nachvollziehbar. Das Verhalten ist keine bewusste Einschränkung, sondern eine natürliche Anpassung an wahrgenommene Unsicherheiten.

Administratoren handeln meist nicht aus Böswilligkeit. Motive wie Konfliktvermeidung, Überforderung oder der Wunsch nach Ruhe sind verständlich. Entscheidend ist jedoch, dass die technische Möglichkeit zu handeln nicht automatisch die soziale Verantwortung ersetzt.

Eine Gruppe – auch eine informelle wie eine WhatsApp-Fahrergemeinschaft – ist mehr als ein digitaler Kanal: Sie ist ein sozialer Raum, in dem Transparenz, Fairness und Respekt erwartet werden.

Mitbestimmung und demokratische Prinzipien

Wenn Ausschlüsse oder faktische Unsichtbarmachungen ohne Kommunikation erfolgen, kann der Eindruck eingeschränkter Mitbestimmung entstehen. Entscheidungen wirken einseitig, und Schweigen ersetzt den Austausch.

Gruppen funktionieren langfristig nicht durch Konfliktvermeidung, sondern durch Vertrauen und nachvollziehbare Strukturen.

 

Niemand erwartet perfekte Lösungen, aber Mindeststandards können helfen:

- klare Kriterien für Ausschlüsse

- Kommunikation statt kommentarlos

- Transparenz bei gruppenrelevanten Entscheidungen

- respektvoller Umgang – auch beim Ausschluss

 

Gemeinschaften vergleichbarer Art profitieren davon: 

Sie bleiben stabiler, vertrauensvoller und belastbarer. Ghosting mag organisatorisch bequem sein, doch soziale Stabilität entsteht nur dort, wo Entscheidungen nachvollziehbar sind und Mitglieder sich sicher fühlen.

 

Ghosting in digitalen Gruppen ist kein harmloser Vorgang. Es zeigt, wie Technik, soziale Dynamik und menschliche Erwartungen zusammenwirken. 

Wenn sich Gruppen verantwortungsvoll gestalten wollen, sollten ise nicht nur administrative Möglichkeiten nutzen, sondern auch auf Kommunikation, Fairness und transparente Regeln achten. Stefan von Rhein-Morbe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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